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ist u. nicht Stich halten kann. Nach dieser Auslegung darf Sophie vom 22. Mai 1854 an keinen Heller von den Zinsen mehr erhalten; nun muß sie aber offenbar Etwas haben; folglich fällt eben jene unvernünftige Auslegung zusammen. – Jetzt bitte ich Dich: schreibe mir so bald als möglich, ob Sophie seit ihrem 21. Geburtstage Geld bekommen hat. Ist das der Fall, so schreibe auch an Gast, sage ihm das, was ich jetzt hier gesagt habe; namentlich daß ich gegen die Auszahlung von Zinsengeldern in der angegebenen Weise protestire und, wenn er jetzt nicht auf eine Auseinandersetzung eingehen will, ihn persönlich wegen falscher Verwendung von Geldern verantwortlich halten, resp. einen Prozeß einleiten werde; welches letztere mir durchaus keine Umstände macht, da ich vor meiner Herreise Generalvollmacht an Köppe ausgestellt habe, so daß dieser ohne Weiteres in meinem Namen prozessiren kann. – Was ich wünsche ist, daß deleted: jetzt wenigstens jetzt, wo die Gast’sche Auslegung des Testamentes sich offenbar als blödsinnig erweist, eine Separation der Erbtheile Statt finde. Und zwar geht dies auch nach dem Wortlaute des Testamentes. Denn dieses sagt nicht, daß das Geld beisammen bleiben soll bis alle Kinder mündig sind, sondern „bis sie im Stande sind, sich selbst fortzuhelfen“. Und dieser Zeitpunkt ist doch eigentlich schon längst da. Sophie kann jederzeit von den Zinsen ihres Erbtheiles, wenn sie nur noch wenig dazu verdient, leben und was Dich betrifft: – nun wahrlich, ein junger Mann mit Deiner Bildung kann u. würde sich doch „forthelfen“, auch wenn er keinen Pfennig Vermögen hätte. – Es heißt nicht im Testamente: „bis dieselben eine feste Stellung haben“, sondern „bis sie im Stande sind, sich fortzuhelfen“ und ich glaube, Du wirst jeden Augenblick Deinem Bruder die Versicherung abgeben können, daß Du dazu „im Stande bist.“ Ich rechne auf Dich, daß Du in dieser Sache ebenso in meinem Interesse handeln wirst, als wenn es Dich selbst beträfe. Von meinem Erbtheil habe ich – auch wenn ich jeden Anspruch auf die seit meinem 21. Jahre aufgelaufenen Zinsen aufgäbe, noch ungefähr eine Summe von $ 800 zu fordern. Hätte ich diese Summe gleich [[deleted: vo[r]]] oder nur vor einem Jahre gehabt, so hätte ich damit hier schon meine Stellung in einer Weise befestigen corrected from: sichern können, daß ich nicht bloß zeitlebens gesichert gewesen wäre, sondern auch für den Fall meines Todes meine Frau u. Kinder mindestens das Dreifache jener Summe geerbt hätten. So lange ich das Geld nicht habe, muß ich mit Bangen u. Sorgen auf jede Möglichkeit sehen, welche die Existenz meiner Familie bedrohen? könnte. Also noch einmal: Ich rechne auf Dich. Laß mich bald über diese Sache etwas hören. Gast selbst hat die bäurische Rohheit gehabt, einen höflichen Brief, den ich ihm bereits vor 2 oder 1 1/2 Jahren schrieb, gänzlich unbeantwortet zu lassen. Ich habe noch einige Aufträge. Zuerst: Sei so gut u. erkundige Dich brieflich in Dessau (am sichersten wird es sein unter der Addresse Tuchscherer Richter) oder in Radeburg bei Dresden (Addresse L. Hahn, Gastgeber zum blauen Hirsch) nach meinem Schwiegervater: Mundkoch Leopold Hahn, von dem ich seit fast 2 Jahren, wo ich ihm eine kleine Geldsumme zustellte, gar Nichts wieder gehört habe. Ob er geschrieben hat u. seine Briefe verloren gegangen sind, oder ob er überhaupt noch lebt;– ich weiß es nicht, bin aber nicht ohne Unruhe darüber. Wenn es Dir gelingt seinen Aufenthalt zu ermitteln, so schreib ihm deleted: sage theile ihm meine Addresse mit (vielleicht hat er diese verloren deleted: und so daß dies der Grund wäre, wenn er nicht schreibt) und frage, deleted: wie in welchen Umständen er sich befindet deleted: , und ob er noch immer den Wunsch hat, hier herüber zu kommen. Wäre das letztere der Fall, so solle er mir sowohl darüber, als über seine sonstigen Verhältnisse schreiben u. ich will dann sehen, deleted: was wie ich seinen Wunsch ausführen kann.