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Amerika wohl mit in Rechnung zu setzenden Fall eines plötzlichen Todes beruhigt sein. - Die Niedertracht Gast's gegen mich habe ich erst bei der mir von Köppe übersandten Abrechnung recht erkannt. Als meine Frau vor 5 1/2 Jahren hierherkam verabfolgte ihr Köppe 337 rt. und zwar auf die Versicherungen Gast's hin, daß er seine Einwilligung zur Vorwegnahme dieser Summe von meinem Erbtheile in gleicher Weise geben wolle, wie er sie 1851 über 300 und 1848 über 200 rt. gegeben hatte. Der Verabredung nach würde Köppe das Geld wenige Wochen nach der Abreise meiner Frau ausbezahlt erhalten haben. Allein es geschah nicht; Gast brach, wie gewöhnlich, sein Wort u. ich habe also fünf Jahre lang jene Summe verzinsen müssen, so daß sie um über 100 rt. gestiegen ist. Mit andern Worten, Gast hat mir durch seine infame Bosheit 100 rt geradezu gestohlen. - Die ersparten Zinsüberschüsse