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Revision as of 10:14, 7 July 2022
der ca 80 Doll. oder dgl. betragen wird, schicke mir in einem Wechsel. Dabei kann der Wechselkours eine Differenz von nur wenigen Thalern ausweichen. - Was aber die Köthensche Kammerobligation betrifft, so ist die Lage eine mißliche, da, ehe ein Brief herüber u. hinüber geht, die Effekten - wie die Wechselkourse in Folge der jetzigen Reise wohl bedeutend fluktuiren werden. - Die Sache steht nun so: Wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist die Zahlung von 98 sicher ist, so will ich ruhig warten. Habe ich 10 Jahre gemacht, werde ich auch noch ein halbes mich gedulden können. Bekomme ich dann 98, so will ich den Verlust am Wechselkourse ohne Seufzen tragen; ohnehin bringt ja wohl bis dahin das Geld noch 17 1/2 rt. Zinsen. Allein ich bin mir darüber nicht klar, ob, nachdem die Kreditanstalt die ?liche übernommen hat, nunmehr doch noch der Köthensche Staat oder nur diese Anstalt die Löschung der alten Kammerobligationen garantirt. Wäre das letztere der Fall, so würde ich mich sehr unbehaglich fühlen, denn nach Allem, was ich hier über die Kreditanstalt lese, gebe ich keinen Six ? für ihren dauernden Bestand. Doch in diesem Falle würde es mir kaum Etwas nutzen, wenn ich sagen wollte: "Ja, schlage zu 93 los", denn ich bin überzeugt, daß wenn Du